Nach Auftragserteilung und Zusendung der Aktenlage richtet sich das weitere Vorgehen nach den Beweisfragen des Gerichts, die im Beschluss gefasst sind. Gelegentlich bedarf des der weiteren Zuarbeit des Gerichts durch Zusendung von Akten in parallelen Verfahren, zur Abstimmung über das weitere Vorgehen oder ergänzende Fragestellungen.