Da wir ausschließlich psychologische Gutachten erstellen, können wir unseren Auftraggebern eine kurze Bearbeitungszeit bieten. Im Regelfall ist nach der Auftragserteilung ein erster Begutachtungstermin innerhalb von zwei Wochen möglich. Die Fertigstellung eines familiengerichtlichen Gutachtens benötigt dennoch gewöhnlich einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten. In dringenden Fällen, etwa aufgrund kurzer Fristen oder anderer Dringlichkeiten, sind wir bestrebt, Begutachtungen sowie die anschließende Gutachtenerstellung so zügig wie möglich durchzuführen. Sprechen Sie uns hierzu einfach an!