Psychologische Gutachten
psychologische Fachgutachten auf höchstem Niveau.
Sie suchen eine Psychologische Gutachtenpraxis, die Ihnen mit Fachgutachten bei der Klärung von familienrechtlichen Fragen sowie Fragen zur Glaubhaftigkeit von Aussagen helfen kann? Dann sind Sie bei uns richtig! Wir erstellen wissenschaftliche psychologische Fachgutachten, Gegengutachten, Obergutachten und Validierungen bestehender Gutachten in den Bereichen Familienrecht und Strafrecht.
Psychologische Gutachten im Familienrecht und Strafrecht
Als Psychologen und qualifizierte Sachverständige haben wir uns auf die Erstellung von aussagekräftigen und wissenschaftlich fundierten psychologischen Sachverständigengutachten spezialisiert. Psychologische Gutachten erstellen wir im Auftrag von Familiengerichten, Staatsanwaltschaften, Jugendgerichten, Strafgerichten oder Zivilgerichten auf Basis der richterlichen Aufklärungspflicht. Die Zuziehung eines psychologischen Sachverständigen im Strafverfahren ergibt sich aus §244 Abs. 2 StPO. Erfordert die Beantwortung einer richterlichen Fragestellung eine besondere Sachkunde, werden wir als psychologische Sachverständige hinzugezogen.
Sachverständigengutachten im Familienrecht
In familienrechtlichen Sachverständigengutachten werden zentrale Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht, zur Erziehungsfähigkeit sowie zu möglichen Kindeswohlgefährdungen untersucht. Abhängig von der jeweiligen Fragestellung unterstützen wir die Eltern dabei, ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse ihrer Kinder zu entwickeln und ihre Bereitschaft zur Veränderung zu fördern. Auf Basis einer individuellen Diagnostik zeigen wir den Eltern zukunftsorientierte Wege auf, wie sie durch kooperative Zusammenarbeit und Verantwortungsübernahme zur positiven Entwicklung ihrer Kinder beitragen können.
Ein zentraler Aspekt unserer Gutachten ist die Transparenz. Wir legen großen Wert darauf, den Weg von den Untersuchungsergebnissen bis hin zu unseren Empfehlungen klar und nachvollziehbar darzustellen. Als psychologische Sachverständige bringen wir unsere fachliche Kompetenz in die Begutachtungen ein. Um diesen hohen Standard zu halten, nehmen wir regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen, fachspezifischen Tagungen sowie Kongressen teil. Die Mitgliedschaft in Berufsverbänden und die kollegiale Intervision ermöglichen uns, stets auf dem aktuellen Stand des rechtspsychologischen Fachwissens zu arbeiten.
Unsere Arbeit wird durch regelmäßige Inter- und Supervisionen unterstützt, wodurch wir fachübergreifende Kompetenzen bündeln und eine Vielfalt an Perspektiven sicherstellen. Wir arbeiten auf der Grundlage systemischer Prinzipien und verfolgen dabei einen lösungsorientierten Ansatz.
Leistungen für Familiengerichte, Strafgerichte, Staatsanwaltschaften und Zivilgerichte
Unsere Praxis für Rechtspsychologie erstellt Sachverständigengutachten nach aktuellem Stand der jeweiligen Fachwissenschaft. Als psychologische Sachverständige für Kindeswohl, Sorgerecht und Umgangsrecht sind wir als qualifizierte Gutachter tätig. Mit uns können Sie Gutachten erstellen lassen.
Im Auftrag zuständiger Familiengerichte erstellen wir Familienrechtsgutachten, Glaubhaftigkeitsgutachten und psychologische Stellungnahmen. In Gerichtsverfahren dienen rechtspsychologische Gutachten oft als entscheidende Beweismittel.
„Unsere Gutachten können Sie bundesweit vor allen Gerichten und Behörden / Verwaltungen verwenden.“
Dipl.-Psychologin Viktoria Sedner / Sachverständige für Familienrecht und Aussagepsychologie