Qualitätssicherung

Psychologische Fachgutachten auf höchstem Niveau.

Als psychologische Sachverständige stelle ich fachliche Kompetenz sicher. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sowie die Teilnahme an Fachteams, fachspezifische Tagungen und Kongresse sind für mich selbstverständlich. Meine Mitgliedschaft in Berufsverbänden und der kollegiale Austausch in Intervisionen ermöglichen es mir, stets auf dem neuesten Stand der rechtspsychologischen Forschung zu bleiben.

Durch kontinuierliche Inter- und Supervisionen bündeln wir interdisziplinäre Kompetenzen und sichern eine Vielfalt an Perspektiven.

Wir vertreten ein positives, humanistisches Menschenbild und legen Wert auf eine wertschätzende, ressourcenorientierte und unterstützende Arbeitsweise.

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Wertschätzung

Qualität von Sachverständigengutachten

Beim Erstellen von psychologischen Gutachten arbeiten die Sachverständigen systematisch-strukturiert, basierend auf psychologisch-wissenschaftlichen Grundlagen sowie den von psychologischen und juristischen Fachgesellschaften etablierten Anforderungen und Richtlinien.

Als qualifizierte, psychologische Gutachter für das Familiengericht haben wir den Anspruch, bei der Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen den wissenschaftlichen Anforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2. Auflage 2019 zu genügen. Zudem erfüllen wir die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht der AG Familiengutachten, begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2015.

Unsere Arbeit in der Familienrechtspsychologie beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Rechtspsychologie und auf fundiertem Expertenwissen aus verschiedenen Bereichen der Psychologie. Dazu zählen die Entwicklungspsychologie, die pädagogische Psychologie, die klinische Psychologie, die diagnostische Psychologie sowie die Sozialpsychologie. Bei Bedarf greifen wir auch auf Fachkenntnisse aus anderen Bereichen der Psychologie zurück. Unsere umfassende psychologische Ausbildung befähigt uns, dieses Wissen gezielt auf komplexe praktische Fragestellungen, wie sie im Bereich der Familienrechtspsychologie auftreten, anzuwenden.

Wir orientieren uns an den Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP), der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGP) und den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht.

Qualitätssicherung im Verbund der GWG.

Die GWG – Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie

Als Mitglied der GWG habe auch mir zur Philosophie gemacht, mich auf meine Gutachtenfelder zu spezialisieren und höchste Fachkompetenz zu entwickeln. Ich profitiere von den von der GWG angebotenen fortlaufenden internen Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Begutachtungen und Aus- und Weiterbildung teil. Zu diesen Maßnahmen gehören:

  • Kontinuierliche Auswertung der psychologischen Fachliteratur und aktuellen Rechtsprechung.
  • Diskussionsforen zum interdisziplinären Austausch über das weitere Vorgehen oder die Anwendung von diagnostischen Verfahren usw. in komplexen Begutachtungsprozessen

  • regelmäßige Schulungen und Workshops an verschiedenen Standorten oder online mit internen und externen Fortbildern, z.B. zur Anwendung psychodiagnostischer Verfahren für Erwachsene, Kinder und zur Messung der familiären Beziehungen

  • Einladung zur jährlichen Tagung der GWG in München mit internen und eingeladenen Referenten und Referentinnen sowie der Möglichkeit zum kollegialen Austausch

  • regelmäßiges Fachteams zum Informationsgewinn über neueste Fachkenntnisse aus Fort- und Weiterbildungstagungen oder in Form von eigenen Vorträgen

  • mehrmals monatlich angebotene Fallteams zur Vorstellung von eigenen Gutachtenfällen in anonymisierter Form, um sich Rückmeldung zum eigenen Vorgehen einzuholen und eingeengte Wahrnehmung zu vermeiden

  • Supervision und Gegenlesen von schriftlichen Gutachten in anonymisierter Form zur Kontrolle der Angemessenheit der Schriftfassung

rechtspsychologische und psychodiagnostische Expertise.
GWG
Supervision und Fachteam zur Qualitätssicherung im GWG-Institut.
Fortbildungen
fortlaufende Weiterbildung durch Tagungen und Workshops.

Kindeswohl

Bei jeder familienpsychologischen Begutachtung steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Unsere Aufgabe als Sachverständige besteht darin, auf Grundlage einer umfassenden Analyse mehrerer, miteinander verknüpfter relevanter Faktoren eine zukunftsorientierte Prognose zu erstellen, die die bestmöglichen Bedingungen für das Wohl des Kindes aufzeigt.

Diese übergeordneten Kriterien lassen sich in spezifische psychologische Variablen unterteilen und begutachten. Sie sind eng miteinander verbunden und stehen mitunter in einem Spannungsverhältnis zueinander. Beispielsweise kann der geäußerte Wille des Kindes im Widerspruch zu anderen Kriterien stehen. In solchen Fällen führen wir eine sorgfältige, einzelfallbezogene Abwägung unter Berücksichtigung psychologischer Gesichtspunkte durch, wobei das Kindeswohl stets an oberster Stelle steht.

Kriterien für das Kindeswohl:
  • die Bindungen des Kindes

  • der Wille des Kindes

  • die Kontinuität der persönlichen Betreuung sowie der sozialen und räumlichen Umgebung des Kindes

  • die Förderung des Kindes durch seine Eltern

  • die Problemlösungsfähigkeit in zwischenmenschlichen Beziehungen, Bindungstoleranz, Kooperations- und Kompromissbereitschaft sowie Kompromissfähigkeit der Eltern