Qualitätssicherung
Psychologische Fachgutachten auf höchstem Niveau.
Als psychologische Sachverständige stelle ich fachliche Kompetenz sicher. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sowie die Teilnahme an Fachteams, fachspezifische Tagungen und Kongresse sind für mich selbstverständlich. Meine Mitgliedschaft in Berufsverbänden und der kollegiale Austausch in Intervisionen ermöglichen es mir, stets auf dem neuesten Stand der rechtspsychologischen Forschung zu bleiben.
Durch kontinuierliche Inter- und Supervisionen bündeln wir interdisziplinäre Kompetenzen und sichern eine Vielfalt an Perspektiven.
Wir vertreten ein positives, humanistisches Menschenbild und legen Wert auf eine wertschätzende, ressourcenorientierte und unterstützende Arbeitsweise.
Qualität von Sachverständigengutachten
Beim Erstellen von psychologischen Gutachten arbeiten die Sachverständigen systematisch-strukturiert, basierend auf psychologisch-wissenschaftlichen Grundlagen sowie den von psychologischen und juristischen Fachgesellschaften etablierten Anforderungen und Richtlinien.
Als qualifizierte, psychologische Gutachter für das Familiengericht haben wir den Anspruch, bei der Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen den wissenschaftlichen Anforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2. Auflage 2019 zu genügen. Zudem erfüllen wir die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht der AG Familiengutachten, begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2015.
Unsere Arbeit in der Familienrechtspsychologie beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Rechtspsychologie und auf fundiertem Expertenwissen aus verschiedenen Bereichen der Psychologie. Dazu zählen die Entwicklungspsychologie, die pädagogische Psychologie, die klinische Psychologie, die diagnostische Psychologie sowie die Sozialpsychologie. Bei Bedarf greifen wir auch auf Fachkenntnisse aus anderen Bereichen der Psychologie zurück. Unsere umfassende psychologische Ausbildung befähigt uns, dieses Wissen gezielt auf komplexe praktische Fragestellungen, wie sie im Bereich der Familienrechtspsychologie auftreten, anzuwenden.
Wir orientieren uns an den Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP), der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGP) und den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht.
Qualitätssicherung im Verbund der GWG.
Die GWG – Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie
Als Mitglied der GWG habe auch mir zur Philosophie gemacht, mich auf meine Gutachtenfelder zu spezialisieren und höchste Fachkompetenz zu entwickeln. Ich profitiere von den von der GWG angebotenen fortlaufenden internen Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Begutachtungen und Aus- und Weiterbildung teil. Zu diesen Maßnahmen gehören:
Kindeswohl
Bei jeder familienpsychologischen Begutachtung steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Unsere Aufgabe als Sachverständige besteht darin, auf Grundlage einer umfassenden Analyse mehrerer, miteinander verknüpfter relevanter Faktoren eine zukunftsorientierte Prognose zu erstellen, die die bestmöglichen Bedingungen für das Wohl des Kindes aufzeigt.
Diese übergeordneten Kriterien lassen sich in spezifische psychologische Variablen unterteilen und begutachten. Sie sind eng miteinander verbunden und stehen mitunter in einem Spannungsverhältnis zueinander. Beispielsweise kann der geäußerte Wille des Kindes im Widerspruch zu anderen Kriterien stehen. In solchen Fällen führen wir eine sorgfältige, einzelfallbezogene Abwägung unter Berücksichtigung psychologischer Gesichtspunkte durch, wobei das Kindeswohl stets an oberster Stelle steht.