Methodenkritische Stellungnahme
Überprüfung von familienpsychologischen Sachverständigengutachten
Die methodenkritische Stellungnahme ist eine Analyse oder Bewertung, die Methoden und Verfahren kritisch hinterfragt, welche in einem bestimmten Kontext verwendet wurden. Typischerweise bezieht sich eine methodenkritische Stellungnahme auf Gutachten, wissenschaftliche Forschung, Studien oder andere Arbeiten, die bestimmte Methoden zur Datenerhebung, Analyse oder Interpretation verwenden.
Eine Validierung von Gutachten kann im Rahmen eines familiengerichtlichen und Strafverfahrens beauftragt werden. Bei dieser Stellungnahme handelt es sich um kein Gefälligkeitsgutachten. Vielmehr ist es eine unabhängige, qualitative und fachliche Analyse als wissenschaftliche Leistung, bei der die Qualität eines Sachverständigengutachtens anhand objektiver Kriterien geprüft und bewertet wird.
Generell kann eine solche Verifizierung von Gutachten die Empfehlungen eines Sachverständigengutachtens nicht direkt kritisieren, da keine eigene Diagnostik mit den beteiligten Parteien durchgeführt wurde. Allerdings kann die Wissenschaftlichkeit des Gutachtens hinsichtlich Objektivität, Erhebungsmethodik, Gültigkeit der psychologischen Schlussfolgerungen und Multimodalität des Vorgehens anhand des aktuellen Forschungsstands geprüft werden. Dabei wird ermittelt, ob das Gutachten als Grundlage für eine richterliche Entscheidungsfindung geeignet ist oder ob gravierende Mängel vorliegen, dass von einer Verwendung abgeraten wird.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Prüfung eines psychologischen Sachverständigengutachtens sowohl positiv als auch negativ ausfallen kann.
Überprüfung eines vorliegenden Gutachtens
Die Gutachtenüberprüfung kann erfolgen, wenn Zweifel an der Qualität oder Neutralität eines psychologischen Gutachtens, das in einem familienrechtlichen, zivil- oder strafrechtlichen Verfahren erstellt wurde, bestehen. Eine Validierung von Gutachten kann dahingehend erfolgen, ob das Gutachten den aktuellen wissenschaftlichen und ethischen Standards entspricht.
Als psychologische Sachverständige stehe ich zur Erstellung von methodenkritischen Stellungnahmen zu bereits verfassten psychologischen Gutachten zur Verfügung, wenn Sie eine unabhängige und fundierte Bewertung eines vorliegenden Gutachtens wünschen. Ganz gleich ob familienpsychologische Gutachten oder aussagepsychologische Gutachten.
- Psychologische Gutachten können vor dem Familiengericht eine bedeutende Rolle für die zukünftige Lebensgestaltung von Eltern und Kindern spielen. Auch in Ermittlungsverfahren- und Strafverfahren können psychologische Gutachten zum gewichtigen Beweismittel werden.
- Unser Arbeitsteam bietet die Überprüfung von psychologischen Gutachten im familienrechtlichen und aussagepsychologischen Kontext an. Basierend auf unserer Expertise nehmen wir eine Bewertung der Qualität dieser Gutachten, sowohl fachlich als auch wissenschaftlich, vor.
- Wenn erhebliche Mängel in einem vorgelegten Gutachten identifiziert werden, können wir nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen eine methodenkritische Stellungnahme für das weitere Verfahren erstellen.
Es handelt sich bei dieser Dienstleistung nicht um ein „Gegengutachten“ oder „Zweitgutachten“, sondern um eine fachliche Beurteilung eines vorliegenden Gutachtens.
Unsere Leistungen umfassen:
Ablauf einer methodenkritischen Stellungnahme
Qualität
Als qualifizierte Sachverständige und erfahrene Psychologen legen wir Wert auf eine hohe Qualität, eine schnelle Bearbeitung und eine transparente Kommunikation. Das Vier-Augen-Prinzip gewährleistet die Objektivität, Reliabilität und Validität dieser Prüfung so weit wie möglich.
vorliegende Gutachten überprüfen lassen in Bezug auf verschiedene Aspekte:
- Einhaltung der Mindeststandards gemäß der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten und Richtlinien zur Erstellung psychologischer Gutachten gemäß BDP.
- Angemessene Übersetzung der richterlichen Fragestellung in psychologische Fragen sowie Qualität und Vollständigkeit dieser psychologischen Fragen.
- Methodisch angemessene und korrekte Überprüfung der psychologischen Fragen (psychologische Methodik).
- Nachvollziehbarkeit der Theorien, Inhalte und Methoden in den Ausführungen des Gutachtens.
- Konsistenz und Korrektheit der psychologischen Schlussfolgerungen und Befunde im Hinblick auf die psychologischen Fragen, sowie deren Ableitung aus den Ergebnissen.
Wir orientieren uns an den Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP), der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGP) und den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht.