Die aussagepsychologische Begutachtung dauert in der Regel vier bis sechs Monate. In eiligen Haftsachen können Untersuchungstermine gelegentlich vorgezogen werden. Auch können vorläufige mündliche oder schriftliche Stellungnahmen vereinbart werden.
Die aussagepsychologische Begutachtung dauert in der Regel vier bis sechs Monate. In eiligen Haftsachen können Untersuchungstermine gelegentlich vorgezogen werden. Auch können vorläufige mündliche oder schriftliche Stellungnahmen vereinbart werden.